Die neue DIN 13164 ist im Januar 2022 erschienen und wurde zum 01.02.2022 gültig. Die Ratifizierung der neuen DIN 13164 erfolgte im Februar Jahr 2022. Die wesentlichen Änderungen behandeln den Inhalt des umgangsprachlichen KFZ-Verbandkastens: Die Art und Menge des Inhalts werden nach neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst, wobei hier die COVID-19-Situation auch Ihren Anteil hatte. So wurden zwei Gesichtsmasken mit in den KFZ-Kasten aufgenommen. Im Gegenzug wurde das Verbandtuch 40x60 cm ersatzlos gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher wurde von 2 auf 1 Stück reduziert.
Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile in den Auto-Verbandskasten gehören. Die Norm wurde im Februar 2022 geändert. Zuvor war die DIN 13164:2014 gültig, die wiederum die DIN 13164:1998 abgelöst hatte.
Alle Autofahrer können entweder einen neuen KFZ-Verbandkasten mit sich führen, oder sie bleiben bei ihrem älteren Modell, welches zum Teil neu bestückt werden kann, aber nicht zusätzlich ausgerüstet werden muss.
Im Zuge der Aufnahme von OP-Masken in Erste Hilfe Kästen nach DIN 13157 und DIN 13169 wurde ebenfalls überlegt, auch in dem KfZ Verbandkasten OP-Masken als festen Bestandteil mit aufzunehmen.
Mit Gültigwerden der DIN 13164:2022 passen die Hersteller solcher Kfz-Kästen den Inhalt an. Mit einer Karenzzeit werden dann Kfz-Verbandskästen mit Inhalt gemäß neuer DIN Norm am Markt zur Verfügung gestellt. Für den Inhalt nach alter Norm Version 2014 galt eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023, also exakt 1 Jahr.
Problemfall § 35h der StVZO
Für Hersteller von Erste Hilfe Material ist die DIN 13164 maßgebend, da in dieser Norm definiert wird, was ein Kfz-Verbandkasten nach aktuellstem Stand beinhalten soll.
Für Endanwender (Verkehrsteilnehmer) gilt hingegen der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. In dem § 35h der StVZO geht es um das zu verwendende Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen.
Beide Vorschriften sind oft nicht aufeinander abgestimmt, einfach aus dem Grund, dass es an zwei verschiedenen Stellen geschieht: Die DIN 13164 wird von einem Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Die StVZO hingegen wird als Rechtsverordnung des Bundes vom Bundesministerium für Verkehr/Bau- und Wohnungswesen erlassen.
So kommt es dazu, dass Hersteller Kfz-Verbandkästen in den Umlauf bringen, die laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gar nicht im Kfz angewendet werden dürfen.
Dies vertrackte Situation wurde in der Vergangenheit kulant durch das Bundesverkehrsministerium gelöst: Sowohl Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.
Praxisbeispiel 1: Sie haben einen Verbandkasten nach neuer DIN 13164:2022 im Einsatz, dann sollten dort auch zwei medizinische Masken vorhanden sein.
Praxisbeispiel 2: Sie haben noch einen Verbandkasten nach alter DIN 13164:2014 im Einsatz, dann sind dort keine zwei medizinischen Masken zu erwarten.
Der Inhalt des Kfz-Verbandkasten wird durch den Normenausschuss „Medizin“ im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen erarbeitet.
Damit die Produkte nach wie vor in den Behälter passen, wurden im Gegenzug zur Aufnahme neuer Produkte einige bestehende Produkte herausgenommen bzw. in der Menge reduziert:
INFORMATION: In dem Video werden exemplarisch FFP2-Gesichtsmasken gezeigt. Die Firma Söhngen legt OP-Gesichtsmasken bei.
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